Beispiel für
Reifenbezeichnungen bei Motorradreifen: Mischbereifungen sind
grundsätzlich erlaubt, wenn in den Fahrzeugpapieren Die Geschwindigkeitskategorie ist zu beachten. Ein
höherer Speedindex ist zulässig, Seit 1.10.98 müssen Reifen der neuen ECE Norm entsprechen. Schlauchlosreifen dürfen mit Schlauch montiert werden.
Luftdruck sollte regelmäßig überprüft werden. Der vom Fahrzeug und Reifenhersteller empfohlene Luftdruck sollte nicht unterschritten werden. Die meissten Reifenschäden werden durch falschen Luftdruck verursacht. Zu wenig Luft führt zu starken Verformungen des Reifens und zu stärkerer Erhitzung. Grosse Hitze führt zu Profilausbrüchen und zerstört den Reifen. Bei schnelleren Motorrädern sind Metallventilkappen mit Gummidichtung zu verwenden, da Fliehkräfte Luftverlust bverursachen können. Reifenreparaturen
sollten laut WDK Leitlinie 91 nicht durchgeführt werden. |
Bei älteren
Reifenbezeichnungen werden die Reifenmaße, wie Reifenbreite,
Querschnittsverhältnis Breite/Höhe und Felgendurchmesser, in Zoll (ein
Zoll = 25,4 Millimeter) angegeben. Der zugehörige Buchstabe, der Speed
Index (SI), kennzeichent die für diesen Reifen zulässige
Maximalgeschwindigkeit. Bei schnellen Maschinen ist zusätzlich hinter der Größe, die Zahl für die maximale Geschwindigkeit, z.B. V 270 Stundenkilometer, gekennzeichnet.
Gegenüberstellung von Reifengrößen, Niederquerschnitt zu Normalbauart bei 18" Reifen.
»Reifen altern aufgrund physikalischer und chemischer Prozesse. Das gilt auch für nicht oder wenig benutzte Reifen. Um diesem Prozess entgegenzuwirken, werden den Mischungen Substanzen beigegeben, die leistungsmindernde chemische Reaktionen mit Sauerstoff und Ozon in erforderlichem Maße verhindern. Damit ist gewährleistet, dass auch ein mehrere Jahre sachgemäß gelagerter Reifen der Spezifikation eines Neureifens entspricht und in seiner Verwendungstauglichkeit nicht beeinträchtigt ist(!).« »Es wird empfohlen, Reifen, die älter als zehn Jahre sind, nur noch zu benutzen, wenn sie vorher unter normalen Bedingungen gelagert, oder im Einsatz waren. Die maßgeblichen Reifenhersteller haben festgelegt: "Ein bis zu fünf Jahren sachgemäß gelagerter Reifen entspricht der Spezifikation eines Neureifens und ist in seiner Verwendungstauglichkeit nicht beeinträchtigt!" Liegt das Produktionsjahr länger als fünf Jahre zurück ist ein entsprechender
Nachlass zu gewähren. Sachgemäss heisst: Die DOT (Department of Transportation) Nummer gibt das Herstellungsdatum des Reifens an. Die DOT Nummer wird wie folgt gelesen: DOT 278<
Reifen ab Herstellungsdatum
KW 01 im Jahr 2000 haben eine 4-stellige DOT
Nummer: |